Zusätzliche Betreuungsleistungen
„Zusätzliche Betreuung“ – bei Ihnen zu Hause
Die psychosoziale Betreuung und Begleitung findet in der Häuslichkeit der Klienten statt. Bei Spaziergängen können auch vertraute und beliebte Orte aufgesucht werden (z.B. Cafés, Parks, Museen, etc.). Begleitungen zu Behörden- oder auch Arztterminen können zum Erhalt der Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit gemeinsam durchgeführt werden.
Beschäftigungsangebot und Ablauf
Der Besuch beim Klienten wird in Abhängigkeit der gewährten Leistung einmal wöchentlich außerhalb der regulären Pflegezeiten und –einsätzen angeboten.
Das Beschäftigungsangebot wird individuell auf die Tagesform, die physischen und kognitiven Fähigkeiten und die besonderen Wünsche und Interessen des Einzelnen abgestimmt (z.B. kleine handwerkliche Aufgaben, basteln, malen, Brett- und Kartenspiele, leichte Garten- bzw. Balkonarbeiten, kochen, backen, singen, reimen, etc.). Angewandt werden zum Beispiel Methoden der Basalen Stimulation, der 10-Minuten-Aktivierung und der Biographiearbeit. Die Treffen in der Häuslichkeit ermöglichen zumeist einen Rückgriff auf Gegenstände, Fotos und Erinnerungsstücke mit denen biographie- und themenbezogene Gespräche geführt werden können.
Verschiedene Materialien wie Lieder- und Bilderbücher sowie Spiele können mitgebracht werden.
Das Hauptprinzip kann jedoch nicht in jedem Fall die Aktivierung „um jeden Preis“ sein. Viel mehr ist die „Nähe auf Armlänge“, die Ruhe, die Gespräche, die Gelassenheit, die Sicherheit und das „Da-sein“ eines vertrauten Menschen oftmals das Wichtigste.
Zielsetzung
Die Hauptaufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die Klienten zum Beispiel zu Alltagsaktivitäten zu motivieren, sie dabei zu betreuen und zu begleiten.
Die Betreuungskräfte stehen den Klienten für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung. Durch ihre Anwesenheit sollen Ängste genommen und Sicherheit und Orientierung vermittelt werden. Betreuungs- und Aktivierungsangebote sollen sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Klienten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren.
Übergeordnete Ziele sind:
- Verbesserung der Lebensqualität
- Steigerung des Selbstwertgefühls
- Erhalt und Förderung von Fertigkeiten und Fähigkeiten
- Wahrnehmungen fördern, Sinne aktivieren
- Entlastung, Unterstützung und Beratung pflegender Angehöriger
- Anleitung zur selbstständigen Beschäftigung
- Sinngebung und Ermutigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Vermeidung und/oder Abschwächung von Verwahrlosungs-, Vereinsamungs- und Rückzugstendenzen (Isolation)
- Antriebssteigerung z.B. durch gemeinsame Aktivitäten
- Begleitung bei Depressionen und Psychosen
- Vermeidung von stationären Aufenthalten
- Prävention / Früherkennung von psychotischen Schüben
- Sinngebung
Zielgruppe
Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit hat sich gezeigt, dass wir überwiegend mit erheblich, oft allein lebenden, psychisch veränderten Personen ohne Angehörige arbeiten. Die Zusammensetzung dieser Klientengruppe erfordert eine Betreuung durch fachlich qualifizierte Personen. Zielgruppe für dieses Betreuungsangebot im Rahmen des PfWG sind psychisch und/oder dementiell erkrankte Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltags-kompetenzen. Häufig sind die betroffenen Menschen aufgrund ihrer Erkrankung isoliert und weisen einen hohen Gesprächsbedarf auf. Eine selbstständige Strukturierung des Tagesablaufes ist zumeist nicht mehr möglich. Verhaltensveränderungen erschweren in vielen Fällen das Einfügen in Gruppen, die gewohnte nähere Umgebung und die eigene Wohnung bietet zumeist einen letzten festen Halt. Viele demenziell veränderte Menschen möchten oder können ihre Häuslichkeit nicht, oder nur unter erheblichen Belastungen, verlassen. Je nach Stadium der demenziellen Erkrankung ist auch ein Verlassen des Bettes in einigen Fällen nicht mehr möglich.
Unser Team der „psychosozialen Betreuung“
Der Arbeitsbereich der „psychosozialen Betreuung“ wird von einer Diplom-Gerontologin geleitet. Sechs Mitarbeiter/innen mit langjähriger Pflegeerfahrung, welche in das Tätigkeitsfeld, in die Besonderheiten und Gewohnheiten der einzelnen Personen eingewiesen sind, übernehmen eigene Klienten in der Einzelbetreuung.
Gearbeitet wird ausschließlich im Bezugspflegesystem, da die Vertrauensbasis die wichtigste Grundlage für die Einzelbetreuung darstellt.
Finanzierung
Die zusätzliche Betreuung wird nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Bewilligung der Pflegekasse durch diese finanziert.
Derzeit stehen monatlich folgende Beträge zur Verfügung:
Leistungsanspruch / Monat | Summe |
Grundbetrag | 125,- € |
Wird der gewährte Jahresbetrag i.H. von 1.200,- € bzw. 2.400,- € im ersten Bewilligungsjahr nicht ausgeschöpft, können die verbleibenden Gelder in das erste Halbjahr des Folgejahres mitgenommen werden.
In der Regel wird die Leistung einmal wöchentlich erbracht. Individuell besteht die Möglichkeit bei besonderen Gegebenheiten (z.B. für Ausflüge) die Stunden auch zusammen zu legen oder bei Bedarf in einer Woche mehrere Termine bis zur Leistungsobergrenze zu erhalten.
Allgemeines und Gesetzesgrundlage
Der Einzelbetreuung von psychisch und / oder demenziell veränderten Menschen liegt § 45b SGB XI „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) zugrunde.
Auszug § 45b SGB XI
(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der in Satz 3 genannten Leistungen Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden.[…]
Unsere Einzelbetreuung im häuslichen Bereich orientiert sich, unter Berücksichtigung und Förderung der individuellen Ressourcen, an den Wünschen und Bedürfnissen der Klienten.
Die Angehörigen können durch dieses Angebot Entlastung und Freizeit erhalten, wie auch die Gelegenheit, sich mit Fragen und eventuell auftretenden Problemen an die erfahrenen Bezugsbetreuungskräfte zu wenden.
Für Fragen rund um die zusätzlichen Betreuungsleistungen sowie zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Annette Huth-Pleul.
