Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeldleistungen in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen von einem ambulanten Pflegedienst in sog. Qualitätssicherungsbesuchen beraten zu lassen (§ 37, 3 SGB XI). Gern kommen wir zu Ihnen nach Hause und führen diese Pflegeberatung durch. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.